Slide Logo Arbeitsrecht Kontakt arbeitsrecht paulussen Ein starker Partner für Ihr Recht Immer an Ihrer Seite - persönlich und engagiert. Von Arbeitsvertrag bis Zeugnis - von Abfindung bis Zielvereinbarung.

Mandanten in und um Mönchengladbach, die wir beraten und vertreten

Arbeitnehmer

Arbeitgeber (Mittelstand)

Führungskräfte

Selbständige

Ein starker Partner für Ihr Recht

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach

Als langjährig erfahrene Fachanwaltskanzlei bieten wir unseren Mandanten in und um Mönchengladbach eine umfassende, spezialisierte und individuelle rechtliche Beratung in allen Fragen des Arbeitsrechts. Uns zeichnen Erfahrung, Diskretion und ein hohes persönliches Engagement in der Sache aus. Dies spiegelt sich auch in langjährigen vertrauensvollen Mandatsbeziehungen wieder. Zu unseren Mandanten zählen regionale und bundesweit tätige Unternehmen, kirchliche Institutionen, soziale Träger und eine Vielzahl von Privatpersonen in all ihren Rechtsangelegenheiten.

Erreichbar in Zeiten der Corona Beschränkungen

Wir nehmen unsere Verantwortung zum Schutz der Gesundheit unserer Mandanten sowie unserer Mitarbeiter sehr ernst. In unserer Kanzlei haben wir die notwendigen Maßnahmen getroffen, um Ihre rechtlichen Anliegen wie gewohnt zu betreuen. Selbstverständlich können Sie sich im Rahmen eines Telefontermins oder per E-Mail zur Klärung Ihres Anliegens an uns wenden. Ab sofort bieten wir zusätzlich eine Online-Beratung via Video an – ortsunabhängig, flexibel, schnell. Sprechen Sie uns an!

 

Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr I 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 13.00 Uhr

Telefonisch unter 02161/89 65 47 oder per Mail info@arbeitsrecht-mg.de

Rechtsberatung Arbeitgeber

Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Rechtsanwalt Ulrich Paulussen vertritt sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen und Belangen. Dies ist möglich und von Vorteil, um eine erfolgreiche Vertretung der Interessen unserer Mandanten, gleich ob er Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist, durchzuführen. Aus seiner langjährigen Erfahrung wissen wir, dass nur dann die besten Ergebnisse bei aussergerichtlichen Verhandlungen oder in einem Rechtsstreit vor Gericht erzielt werden, wenn Ihr Anwalt genau weiß, wie der Gegner voraussichtlich agieren wird. Ihm sind die Stärken und Schwächen des Gegners bekannt.

Ein Anwalt, der nur immer eine Seite – also entweder Arbeitnehmer oder Arbeitgeber –  vertritt, kennt diese nicht. Er kann z.B. nicht einschätzen, bis zu welcher Höhe ein Arbeitgeber bereit sein wird, eine Abfindung zu zahlen oder mit welcher Abfindungshöhe sich ein Arbeitnehmer zufrieden geben wird. Hier liegt der große Vorteil aus der Vielzahl unserer Mandantschaft aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

Beratung und Vertretung von:

•  Arbeitnehmer

•  Arbeitgeber

•  Führungskräfte

•  Selbständige

Angebot für unsere Mandanten

Persönliche und individuelle Beratung

Ersteinschätzung telefonisch möglich

Außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung

Aushandeln gütlicher Einigungen

Vertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und vor dem Bundesarbeitsgericht

Vertretung beider Seiten (Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Kosten-Nutzen orientierte Beratung und Strategie

Transparente Kostenübersicht

Inhouse-Schulungen für Arbeitgeber

Fortbildungen/Schulungen für Personalverantwortliche

Ihr erster Kontakt zu unser Kanzlei

Sofern Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen erstmals an uns wenden wollen, bitten wir Sie, sich über unsere Zentrale 02161/89 65 47 bei uns zu melden. Im Sekretariat wird Frau Paul Sie um eine kurze Schilderung Ihres Anliegens bitten. Sie wird mit Ihnen einen ersten unverbindlichen Besprechungstermin vereinbaren, zu dem Sie Ihre rechtlichen Fragen mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Paulussen näher erörtern können.

Sie sind bereits Mandant?

Wenn Sie bereits bei uns Mandant waren oder aber in einer laufenden Sache anrufen, bietet sich die direkte Durchwahl an. Diese ist auf jedem unserer Schreiben an Sie angegeben. Gleiches gilt für den Fall, dass der Anschluss unserer Telefonzentrale besetzt ist.

mitarbeiter Arbeitsrecht